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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen der Nexilon Services GmbH, Dörrmattring 32, 5070 Frick, Schweiz, Telefon +41 78 605 07 04, E-Mail info@nexilon.ch (nachfolgend «Nexilon» oder «wir») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundin/Kunde» oder «Sie») für digitale Dienstleistungen.

1.2 Gegenstand

Gegenstand der AGB sind insbesondere folgende Leistungen:

 

  • Digitale Audits und Compliance-Prüfungen
  • Erstellung und Pflege von Websites und Webshops
  • Erstellung von Micro Sites
  • Laufende Digitalbetreuung (Website-Pflege, Google-Profil-Pflege, Social-Media-Betreuung)
  • Smarte Plug-ins und Automatisierungslösungen (z. B. Google Review Guard, WhatsApp Auto-Reply, E-Mail Reply Assistant, FAQ Analyzer, Competitive Intelligence)
  • Weitere digitale Dienstleistungen gemäss individueller Offerte

1.3 Vorrang

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen schriftlichen Vereinbarung (Offerte, Einzelvertrag, Projektvertrag) hat die individuelle Vereinbarung Vorrang. Allfällige AGB der Kundin / des Kunden gelten nur, wenn sie von Nexilon schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Offerte

Offerten von Nexilon sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Datum gültig und unverbindlich. Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:

 

  • die schriftliche Annahme einer Offerte durch die Kundin / den Kunden (per E-Mail genügt), oder
  • die Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder Projektvertrags, oder
  • die mündliche Auftragserteilung, sofern von Nexilon schriftlich bestätigt.

2.3 Bestandteile

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangordnung:

 

  1. Individueller Vertrag / Offerte
  2. Projektspezifische Anhänge und Spezifikationen
  3. Diese AGB

3. Leistungserbringung

3.1 Sorgfaltspflicht

Nexilon erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal. Unsere Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des schweizerischen Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR) dar, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wird.

3.2 Termine

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Bei Verzögerungen, die durch die Kundin / den Kunden verursacht werden (z. B. verspätete Zulieferung von Inhalten, fehlende Rückmeldung), verschiebt sich der Zeitplan entsprechend.

3.3 Mitwirkungspflichten

Die Kundin / der Kunde wirkt an der Leistungserbringung aktiv mit. Dazu gehören insbesondere:

 

  • rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten, Zugangsdaten und Informationen
  • zeitnahe Rückmeldung auf Entwürfe und Konzeptvorschläge
  • Benennung einer Ansprechperson für das Projekt

 

Kommt die Kundin / der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Nexilon berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch diese nicht eingehalten, ist Nexilon berechtigt, den Vertrag zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

3.4 Teilleistungen

Nexilon ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmen) erbringen zu lassen. Nexilon haftet für deren Leistungen wie für eigene.

4. Preise und Zahlung

4.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder dem vereinbarten Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Regelung:

 

  • Projektleistungen: Vergütung nach Aufwand (Stundensatz) oder als Pauschale gemäss Offerte.
  • Laufende Betreuung / Abonnements: Monatliche Pauschale, zahlbar im Voraus.
  • Smarte Plug-ins: Gemäss Preisliste oder individueller Vereinbarung.

4.2 Zusatzaufwand

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Nexilon informiert die Kundin / den Kunden vor Beginn des Zusatzaufwands.

4.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug wird nach erfolgloser Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben.

4.4 Preisanpassungen

Bei laufenden Verträgen (Abonnements) ist Nexilon berechtigt, die Preise per Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anzupassen. Die Kundin / der Kunde wird mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich informiert und kann den Vertrag auf den Zeitpunkt der Preisanpassung kündigen.

5. Abnahme und Freigabe

5.1 Abnahme

Bei Projektleistungen (z. B. Website-Erstellung) wird der Kundin / dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung und Abnahme vorgelegt. Die Kundin / der Kunde hat innert 10 Arbeitstagen nach Vorlage allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rückmeldung innert dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

5.2 Korrekturrunden

Im vereinbarten Projektumfang sind in der Regel zwei Korrekturrunden inbegriffen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Weitere Änderungen werden als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt (vgl. Abschnitt 4.2).

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Projektverträge

Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung und Abnahme.

6.2 Laufende Verträge (Abonnements)

Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit gemäss Offerte (in der Regel 3 oder 6 Monate). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um die gleiche Dauer, sofern sie nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.

6.3 Ausserordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

 

  • wesentlicher Vertragsverletzung durch die andere Partei, die trotz Mahnung nicht innert 14 Tagen behoben wird
  • Konkurs, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei

6.4 Folgen der Kündigung

Bei Vertragsbeendigung werden bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen vollumfänglich vergütet. Nexilon unterstützt auf Wunsch bei der ordnungsgemässen Übergabe (z. B. Zugangsdaten, Hosting-Übernahme). Solche Übergabeleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

7.1 Vorbestehende Rechte

Jede Partei behält die Rechte an Material und geistigem Eigentum, das sie vor oder unabhängig vom Vertrag geschaffen hat.

7.2 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt Nexilon der Kundin / dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Website-Design, Texte, Grafiken) für den vereinbarten Zweck.

7.3 Referenzrecht

Nexilon behält sich vor, die erbrachten Leistungen (z. B. erstellte Websites) unter Namensnennung der Kundin / des Kunden als Referenz in ihrem Portfolio zu verwenden, sofern die Kundin / der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

7.4 Open-Source- und Drittlizenzen

Soweit Open-Source-Software oder Software Dritter eingesetzt wird, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Nexilon informiert die Kundin / den Kunden über die eingesetzte Software auf Anfrage.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Datenschutz

Nexilon bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

8.2 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses offengelegten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

8.3 Auftragsverarbeitung

Soweit Nexilon im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten der Kundin / des Kunden bearbeitet (z. B. Websitebesucher-Daten), schliessen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsbearbeitungsvertrag gemäss Art. 9 DSG ab.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistung

Nexilon gewährleistet, dass die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt erbracht werden und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Eine darüber hinausgehende Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Insbesondere können wir keine bestimmten Google-Rankings, Besucherzahlen oder Umsatzsteigerungen zusichern.

9.2 Haftungsbeschränkung

Nexilon haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

In keinem Fall haftet Nexilon für:

 

  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
  • Datenverlust, soweit die Kundin / der Kunde keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat
  • Schäden, die auf der fehlerhaften Mitwirkung oder Zulieferung durch die Kundin / den Kunden beruhen
  • Ausfälle oder Fehler von Drittanbieterdiensten (z. B. Hosting, Google, Social Media Plattformen)

9.3 Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung von Nexilon ist in jedem Fall auf die Höhe der im betroffenen Vertrag vereinbarten und bezahlten Vergütung beschränkt.

9.4 Haftungsfreistellung

Die Kundin / der Kunde stellt Nexilon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung der von Nexilon erbrachten Leistungen oder aus der Verletzung von Rechten Dritter durch von der Kundin / dem Kunden bereitgestelltes Material resultieren.

10. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, schwerwiegende Störungen der IT-Infrastruktur). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Auf diese AGB und alle daraus abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.

11.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den daraus abgeschlossenen Verträgen ist Frick (Kanton Aargau, Schweiz). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Schriftform und Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Nexilon behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für laufende Verträge gelten Änderungen ab der nächsten Vertragsverlängerung, sofern die Kundin / der Kunde nicht innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

11.5 Abtretung

Die Kundin / der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nexilon an Dritte abtreten.

12. Kontakt

Nexilon Services GmbH Dörrmattring 32 5070 Frick Schweiz Telefon: +41 78 605 07 04 E-Mail: info@nexilon.ch

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